Bei der Übernahme eines Kleingartens entstehen einmalige Kosten für den Aufwendungsersatz (Gartenhütte, Außenanlagen, Kulturen und allenfalls Inventar) sowie für eventuelle Schätzkosten, Einschreibbeitrag, Investitionsbeitrag, Förderungsbeitrag Landesverband und die Rechtsgeschäftsgebühr.
Die jährlichen Kosten für Pacht, Mitgliedsbeitrag, Erhaltungsbeitrag, Wasser, WC, Strom liegen zwischen EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 – je nach Größe der Parzelle, Ausstattung mit WC (in der Gartenhütte oder Gemeinschafts-WC) und dem Stromverbrauch.